Anerkennung der Adoption eines Kindes in den USA durch homosexuelle Lebenspartner
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Adoptionsentscheidung eines us-amerikanischen Gerichts in Deutschland anerkannt, die die gemeinsame Adoption eines Kindes in den USA durch eine homosexuelle Lebensgemeinschaft aussprach.
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Nach deutschem Recht ist die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes für eingetragene Lebenspartner in Deutschland durch die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen (§ 1741 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Pressemittlung des OLG Schleswig-Holstein zu der Entscheidung finden Sie unter http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201405adoption.html
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