Eheverträge und die Gefahr der Nichtigkeit
Eine einzelne unwirksame Abrede kann zur Nichtigkeit des gesamten Ehevertrags führen, nämlich immer dann, wenn die einzelnen Vereinbarungen des Ehevertrages eng miteinander zusammenhängen und der Ehevertrag nach dem Willen der Beteiligten nur in seiner Gesamtheit Bestand haben soll (BGH, Beschluss v. 29.01.2014, XII ZB 303/13).
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Die vollständige Entscheidung finden Sie unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b71bdf72216af9bcc0f24e80ee7bf838&nr=67055&pos=0&anz=1
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